Mitführpflichten in Europa
Warnweste, Warndreieck, Verbandszeug. Das ist das Triumvirat der mitzuführenden Gegenstände in Österreich. Im Ausland ist das aber mitunter ganz anders und Verstöße sind kostspielig.
Warnweste, Warndreieck, Verbandszeug. Das ist das Triumvirat der mitzuführenden Gegenstände in Österreich. Im Ausland ist das aber mitunter ganz anders und Verstöße sind kostspielig.
Der ÖAMTC ist die erste Adresse für Fragen rund um das Thema Auto. So auch in Sachen Mitführpflichten. Wer also Fragen hat, sollte vor der Abfahrt nicht zögern, beim Automobilclub anzurufen. Wir haben die wichtigsten europäischen Regeln für Sie zusammengefasst.
Ganz wichtig: Alle Richtlinien gelten auch für Mietautos. Darum sollten Sie vor der Fahrt überprüfen ob alles da ist, was da sein muss. Im Falle einer Verkehrskontrolle haftet nämlich der Lenker.
Hier unterscheidet man zwischen Mitführ- und Tragepflicht. Ersteres heißt, eine Warnweste muss im Auto sein. Zweites bedeutet, dass der Fahrer oder alle Insassen im Unfall- oder Pannenszenario verpflichtet sind die Weste anzulegen sobald sie den Wagen verlassen.
Eine Tragepflicht gilt im Gegensatz zu der Mitführpflicht fast überall. In Italien, Kroatien, Bulgarien, Polen und Ungarn ist keine Strafe fällig, wenn Sie ohne Warnweste gestoppt werden. Legen Sie aber bei einem Unfall keine an wenn Sie den Wagen verlassen, wird das teuer.
Ein Warndreieck muss immer mit dabei sein. In einigen Ländern, etwa der Türkei und Zypern, müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese Vorschrift nur für Lenker von Gespannen, in Spanien nur für im Land gemeldete Pkws.
In Serbien, Montenegro, Tschechien und Kroatien ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann.
In der Slowakei, in Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden Grundausstattung. Ist er nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray mit an Bord sein.
Ein Feuerlöscher ist unter anderem im Baltikum, Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei Teil des mitzuführenden Sortiments. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mit an Bord haben.
Autofahrer müssen in Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien mit einem Abschleppseil ausgerüstet sein.
Der Europäische Unfallbericht sollte bei allen Reisen ins Ausland grundsätzlich mitgeführt werden. Das Formular erhält man kostenlos an jedem ÖAMTC-Stützpunkt.